Aktuelles



Stadtteilzeitung vinnpost

Stadtteilzeitung vinnpost



Nächster Anzeigen- und Redaktionsschluss ist der 11. Januar 2012 Bitte beachten!!!
Lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2011
Der lebendige Adventskalender Vinnhorst 2011 ist bereits der neunte Kalender, den die Stadtteilzeitung vinnpost gemeinsam mit der Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. organisiert. Privatpersonen, Vereine, Geschäfte oder Gemeinschaften können sich daran wieder beteiligen und Pate für einen Tag (01.12. bis 23.12.) werden. Achtung: Ab sofort sind Anmeldungen für den lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2012 möglich. Melden Sie sich bei der Kulturgemeinschaft Vinnhorst oder bei der Stadtteilzeitung vinnpost an.
Anmeldung erforderlich!
Seit der Ausgabe Nr. 5/09 haben wir unsere Auflage auf über 6.000 Exemplare gesteigert! Vielen Dank für Ihr großes Interesse an der vinnpost. Über 6.000 Exemplare!
"Lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2010"
Der lebendige Adventskalender Vinnhorst 2010 ist bereits der achte Kalender, den die Stadtteilzeitung vinnpost gemeinsam mit der Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. organisiert. Privatpersonen, Vereine, Geschäfte oder Gemeinschaften können sich daran wieder beteiligen und Pate für einen Tag (01.12. bis 23.12.) werden.
Rückblick 2010
Das Redaktionsbüro ist vom 03. bis 09. August 2009 nur bedingt erreichbar. Bitte beachten!!!
"Lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2009"
Der lebendige Adventskalender Vinnhorst 2009 ist bereits der siebte Kalender, den die Stadtteilzeitung vinnpost gemeinsam mit der Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. organisiert. Privatpersonen, Vereine, Geschäfte oder Gemeinschaften können sich daran wieder beteiligen und Pate für einen Tag (01.12. bis 23.12.) werden.
Rückblick 2009
"Lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2008"
Hier können Sie einen Blick auf den lebendigen Adventskalender Vinnhorst 2008 werfen
Rückblick 2008
Verteilung der vinnpost jetzt auch in Schulenburg
Die vinnpost wird jetzt auch in Teilen von Schulenburg an die Haushalte verteilt. Die Verteilung an alle Haushalte in Vinnhorst ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Die vinnpost wird immer beliebter. Inzwischen wird die vinnpost auch in Teilen von Godshorn, Ledeburg, Hainholz und nun auch Schulenburg verteilt.
Über eine Auflagensteigerung wird nachgedacht!
vinnpost immer beliebter!!!
Erstattungsfähigkeit der Praxisgebühr für Beamte
Eine Vielzahl von Rückmeldungen an die Redaktion der vinnpost haben uns dazu veranlaßt eine ausführliche Stellungnahme zu unserer Recherche bezüglich der Praxisgebühr für Beamte zu veröffentlichen.
Verantwortlicher Redakteur dieser Recherche ist Ottfried Frenkel (Daten siehe Impressunm) u. a. auch verantwortlich für den Rechts- und Steuertikker der vinnpost.
Bei der Abfassung dieses Beitrags in der vinnpost lagen vor: die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttigen (3 A 227 / 07) im sog. Volltext und mir war bekannt die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (vom 12.11.07) zum Aktenzeichen 1 A 995/06.
In beiden Fällen ging es um die sog. Praxisgebühr für Beamte und beide Entscheidungen verneinen ein Recht der Beihilfe auf Abzug einer sog. Praxisgebühr. Ich schließe damit in Überstimmung mit der Rechtsprechung des OVG und VG daraus, dass die Praxisgebühr in beiden Fällen zu Unrecht vom Erstattungsanspruch des Klägers abgezogen worden ist.

Das VG formuliert in seinem Leitsatz:
"Weil der Gesetzgeber entgegen BverwG, Urt. vom 17.6.200 4 - 2 C 50.02 - BverwGE 121,103,111, nicht in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nachge-kommen ist und überdies der Vorschriftengeber nach dem 17.6.2004 noch wesentliche Än-derungen an den BhV vorgenommen hat, sind die BhV spätestens ab dem 1.10.2006 nicht mehr anwendbar (Sprungrev. zugelassen und eingelegt zum Az BverwG 2 C 32.08)."
Im Beihilferecht des Landes Niedersachsen Fundstelle (§12 Abs. 1 Satz 1 BhV) weist das Land schon selbst auf die vorgenannte Problematik hin. Vermutlich aus Furcht vor einer Pro-zesslawine wurde sogar ein Erlass verabschiedet, der den betroffenen niedersächsichen Beamten automatich die (zu unrecht abgezogene) Praxisgebühr wieder erstattet, sofern der Rechtsstreit zum Nachteil des Landes Niederachsen ausgeht.
Verschiedentlich wurden wir zur Veröffentlichung eines Widerrufs aufgefordert.
Diesen Widerruf können wir nicht veröffentlichen, weil er nach der jetzigen eindeutigen Rechtslage falsch wäre.
Sollte allerdings das BVerwG die Entscheidung des OVG kassieren, so werden wir dies von uns aus schon in der vinnpost kommentieren. Aber auch dann ist kein Raum für einen Widerruf, weil wir ohnehin dann auf eine geänderte Rechtslage lediglich reagieren.

Abschließend eine Erklärung zu unseren Veröffentlichungen in der Rubrik "Rechts- und Steuertikker".
Der zuständiger Redakteuer greift aus einer Flut von Urteilen und entsprechender Literatur einige wenige Themen auf, von denen ich meine, dass sie für unsere Leser interessant sind. Dabei zitiere ich diese Fundstellen pupulistisch und auf wenige Merksätze verkürzt, weil eine streng dogmatische Darstellung von unserer Leserschaft vermutlich nicht angenommen wird. Damit folge ich aber auch dem Trend eigentlich aller juristischen Redakteure.
Recht und Steuern sollen dem/der interessierten Leser(in) in einer Mischung von Unterhaltung und Information - häufig von mir noch humuristisch kommentiert - an diese komplizierte Materie heranführen.
Dabei kommentiere ich schon einmal ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist oder wobei ein vergleichbarer Sachverhalt von einem anderen Spruchkörper anders entschieden wird.
Das ist auch der Grund, warum wir keine Haftung übernehmen können und immer unsere Leser auffordern, sich doch fachlicher Hilfe zu vergewissern. Die vinnpost kann und will keinen Anwalt oder Steuerberater ersetzen.
Hannover-Vinnhorst,
Ottfried Frenkel
Zur vinnpost Nr. 3/2008